PRESSEMITTEILUNG des Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU), Regionalgruppe Ostheide vom 05.10.2011
Ortolan (Emberiza hortulana)
Die geplante A 39 wird nach Einschätzung des Landesverbands Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) nicht nur an der fehlenden Finanzierung, der Konkurrenz anderer Verkehrsprojekte und an gravierenden Verfahrensfehlern scheitern, sondern auch an einem streng geschützten Vorkommen der Gartenammer (Ortolan) zwischen der B 71 und Bad Bodenteich. Für den Schutz dieser stark gefährdeten Vogelart habe das Land Niedersachsen auch europaweit eine besondere Verantwortung, weil im östlichen Landkreis Uelzen und im Wendland die letzten wesentlichen Standorte vorgefunden würden, die durch den vordringenden Maisanbau und den Rückgang von Hackfrüchten zusätzlich bedroht seien.
Was das Bundesumweltministerium in seiner Stellungnahme zur Linienbestimmung der geplanten A 39 hinsichtlich der Durchschneidung des Vogelschutzgebiets Ostheide schon angemahnt habe, das bewahrheitet sich laut LBU nun: Die A 39 zerstöre mit ihrer Trasse nicht nur zahlreiche Ortolan-Brutstätten, sondern trenne etwa 70 Brutpaare von den anderen Populationen ab, wobei diese „Verinselung“ durch naturschutzrechtliche Kompensations-Maßnahmen nicht ausgleichbar sei. Dass in diesem Falle die A 39 nicht gebaut werden dürfe, sei den A-39-Planern bewusst und erkläre deren immer umfangreichere Aktivitäten, doch noch irgendeine Möglichkeit zum Ausgleich zu finden.
Laut LBU haben mehrere Ortolan-Experten darauf hingewiesen, dass eine von anderen Populationen abgeschnittene und verinselte Ortolan-Population von 70 Brutpaaren auf Dauer in ihrer Existenz bedroht sei. Dies liege an einer Besonderheit dieser Vogelart, bei der die verinselten standorttreuen Männchen westlich der A 39 auf den jährlichen Zuflug junger Weibchen aus dem Bereich östlich der Autobahn angewiesen seien. Da die Singgemeinschaften und Kontaktmöglichkeiten der Ortolane aber durch die A 39 abgeschnitten würden, käme es zu einem Aussterben der westlichen Populationen.
Da dies von der EU nicht hingenommen würde, müssen die Planer laut LBU noch vor der Planfeststellung dezidiert nachweisen, dass der Erhalt auch dieser verinselten Populationen durch Naturschutzmaßnahmen gesichert werden könne. Da der Ortolan auf sandige, trockene Standorte auf extensiv mit Sommergetreide bewirtschafteten Kleinflächen entlang von Baum- und Heckenstrukturen angewiesen sei, suchten die Planer deshalb derzeit im Verbund mit der Landwirtschaftskammer nach Landwirten, die im Vertragsnaturschutz solche Bewirtschaftungsmethoden und die Schaffung von Saumstrukturen auf mindestens 200 Hektar Acker durchführten oder gar mit Schlagverkleinerungen einverstanden seien.
Dass laut Landwirtschaftskammer-
LBU-Vertreter Schäfers begrüßte es, dass kürzlich auch der Bauernverband die Bedrohung des Ortolan und anderer Vogelarten infolge der Zerschneidung durch neue Autobahnen kritisiert habe. „Das beste Förderungsprogramm für den bedrohten Ortolan“, so LBU-Vertreter Schäfers, „ist die Beendigung der ohnehin perspektivlosen Planung einer zerstörerischen A 39.
| Ortolan kg-ue_a39_einladung_ak_umwelt_23022010.pdf 1248 K Anzeigen Download |
| Ortolan Facharbeitskreis_Umwelt_09032010_Anlage_Kriterienkatalog.pdf 31 K Anzeigen Download |
| Ortolan Facharbeitskreis_Umwelt_09032010_Protokoll.pdf 93 K Anzeigen Download |
| taz Ortolan.doc 127 K Anzeigen Download |
| Brief LBU an BMVBS- fehlende Notifizierung PIK-O-Acker.doc 123 K Anzeigen Download |
| LBU – Pressemitteilung – Scheitert die A 39 auch am Ortolan.doc 164 K Anzeigen Download |
