Gilt für Bauern: Wer Grundwasser schont wird entschädigt

Herausgeber: Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz

Weniger Stickstoff im Grundwasser – Entschädigung für Landwirte
Presseinformation vom 5. Mai 2010 // Anträge müssen bis zum 15. Mai bei der Landwirtschaftskammer vorliegen

Landwirte aufgepasst: Wer seine Ländereien so bewirtschaftet, dass das Grundwasser geschont wird, wird mit einer Entschädigung belohnt. Aber: Entsprechende Anträge müssen bis zum 15. Mai bei der Landwirtschaftskammer vorliegen. Informationen gibt es beim NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) im Internet unter www.nlwkn.de

Hintergrund der Aktivitäten im Gewässerschutz ist die Wasserrahmenrichtlinie, die auch einen sorgsamen Umgang mit den Grundwasserressourcen vorschreibt. Möglichst bald, am besten schon bis 2015, sollen alle Gewässer in Europa in einem guten Zustand sein. Die praktische Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie steht im Zentrum der Gewässerbewirtschaftung beim NLWKN. Problematisch ist nach wie vor die Belastung des Grundwassers mit Nitrat aus der Stickstoff-Düngung. “Der Eintrag von Dünger-Nährstoffen ins Grundwasser lässt sich bei landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht ganz vermeiden. Aber wenn wir die Zielvorgaben der Wasserrahmenrichtlinie erfüllen wollen, müssen wir hier gemeinsam mit den Landwirten Vermeidungsstrategien umsetzen”, sagte Andreas Löloff vom NLWKN.

Ansprechpartner für den Inhalt dieser Presseinformation :
Herma Heyken
Am Sportplatz 23
26506 Norden
Telefon: 04931/947-173
Fax: 04931/947-222
mailto:pressestelle@nlwkn-dir.niedersachsen.de

 

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